Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen nutzt moderne Technologie für effiziente Dienstleistungen und Rund-um-die-Uhr-Kontakt für die Kundinnen und Kunden.

  • Videoberatung für kontaktlose Unterstützung und doch von Angesicht zu Angesicht, ohne Installation einer App: Melden Sie Ihren Wunsch nach Videoberatung bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin an. Sie erhalten für den vereinbarten Termin per E-Mail einen Link zum virtuellen Gesprächsraum.
  • Schnelle Antragstellung und eigenhändiges aktualisieren Ihrer Daten ermöglicht Ihnen die Plattform jobcenter.digital.
  • Kurze Wege zur ersten Information und zur Antragstellung bietet die Jobcenter-App

 

Holen Sie sich die Jobcenter-App auf Ihr Smartphone und Tablet. Die App gibt es für Android und iOS.

Weitere Informationen zur Jobcenter-App finden Sie hier

 

Vertretung für Ihr Online-Konto bevollmächtigen

Wenn Sie Ihr Anliegen beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nicht selbst anbringen können, können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bestimmen. Diese Person kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch online um Ihre Angelegenheiten kümmern.

Voraussetzungen

  • Sie haben einer Privatperson eine vollumfängliche Vollmacht ausgestellt und stehen mit dieser Person in einer sogenannten gewillkürten Vertretungsbeziehung (freiwillig und bewusst selbst festgelegt. nicht gesetzlich bestimmt). 
  • Sie haben die Vollmacht dem Jobcenter schriftlich oder persönlich zur Verfügung gestellt.
  • Ihre Vertretung hat ein Online-Konto bei der BA. 

 

Wichtiger Hinweis: Damit die von Ihnen bevollmächtigte Person online für Sie handeln kann, muss die Vollmacht die Erlaubnis zur digitalen Kommunikation im Online-Portal der Bundesagentur enthalten. Nur dann kann die bevollmächtigte Person online uneingeschränkt für Sie handeln.

 

👉 Muster-Vollmacht Online-Vertretung

 

Handlungsmöglichkeiten

Ihre Vertretung kann über ein Online-Konto für Sie unter anderem:

  • Anträge stellen
  • Dokumente einsehen
  • Daten ändern
  • Über das Postfach mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kommunizieren

 

In bestimmten Fällen bekommt Ihre Vertretung Schriftstücke zusätzlich postalisch bereitgestellt.

Sie können wählen, ob Sie und Ihre Vertretung oder nur die bevollmächtigte Person online mit dem Jobcenter zusammenarbeiten wollen.

Wichtiger Hinweis: Beauftragte Unternehmen und gesetzliche Vertretungen (zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer, Vormund, Erziehungsberechtigte) können Sie zurzeit online nicht vertreten. Sie können Ihre Vertretung ausschließlich persönlich oder schriftlich wahrnehmen.

Weitere Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit