Mietkostenrechner
Wenn Sie Grundsicherung erhalten, so haben Sie auch einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Mietkosten (Kosten der Unterkunft und Heizung).
Im Rahmen einer Karenzzeit werden im 1. Jahr des Leistungsbezuges auch nicht angemessene Unterkunftskosten übernommen. Dies gilt jedoch nicht für Umzüge.
Der Mietpreisrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, welche Kosten übernommen werden können. Eine rechtsverbindliche Berechnung kann nur durch das Jobcenter erfolgen.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen: Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik „Jobcenter erklärt“
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