Leichte Sprache Leichte Sprache
Das Job-Center in leichter Sprache
Herzlich Willkommen beim Job-Center Bad Tölz-Wolfratshausen.
Hier lesen Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Wir helfen Menschen, die keine Arbeit haben oder zu wenig Geld verdienen.
Wir heißen: Job-Center Bad Tölz-Wolfratshausen.
Suche nach Arbeit
Das Job-Center hilft Menschen, die lange schon eine Arbeit suchen. Oder die noch nie eine Arbeit hatten.
Das Job-Center hilft:
- Bei der Suche nach Arbeit.
- Bei der Suche nach einer Ausbildung.
- Bei der Suche nach einer Weiterbildung.
Geld zum Leben
Menschen können auch Hilfe vom Job-Center bekommen, wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben.
Man sagt dazu auch: Das Job-Center hilft bei der Sicherung vom Lebens-Unterhalt.
Lebens-Unterhalt ist das Geld für alle Sachen, die die man zum Leben braucht.
Die wichtigsten Sachen sind:
- Geld für Essen.
- Geld für Wohnung. Zum Beispiel die Miete
- Geld für die Heizung
- Geld für Kleidung
Diese Grund-Sicherung wird auch Bürger-Geld genannt.
Das Job-Center prüft den Anspruch auf das Bürger-Geld. Das Job-Center bezahlt den Menschen dann das Bürger-Geld:
Aber nur: Wenn sie einen Anspruch darauf haben.
Ein Tipp!
Vielleicht haben Sie eine Arbeit. Aber das Geld reicht nicht für Ihre Miete.
Dann können Sie Bürger-Geld bekommen.
Das ist beim Wohn-Geld anders.
Wohngeld
Wohn-Geld ist auch Geld vom Staat.
Und Sie können es auch bekommen, wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen können.
Wohn-Geld ist für Sie vielleicht besser als Bürger-Geld.
Bürgergeld
Bürger-Geld ist eine nach-rangige Leistung. Bürger-Geld wird nur bezahlt: Wenn es keine anderen Sozial-Leistungen gibt.
Es wird immer erst geprüft: Ob die Menschen Anspruch auf eine andere Leistung haben.
Wenn Sie Bürger-Geld bekommen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag hat mehrere Teile. Die Teile nennt man Anlagen. Das Job-Center sagt Ihnen, welche Teile Sie ausfüllen müssen.
So bekommen Sie Bürger-Geld – Schritt für Schritt
1. Sie stellen einen Antrag.
Sie können den Antrag über unseren Online Service, per Brief-Post oder im Jobcenter vor Ort abgeben.
2. Wir prüfen Ihren Antrag.
Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und prüfen, ob Sie Anspruch auf Bürger-Geld haben.
3. Sie bekommen einen Bescheid.
In dem Brief steht, ob und wie viel Geld Sie bekommen.
4. Sie bekommen das Geld.
Das Geld kommt jeden Monat auf Ihr Konto.
🕒 Wichtig: Die Prüfung dauert meist zwei bis vier Wochen, manchmal länger.
Wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.
Wenn Sie Bürger-Geld bekommen, müssen dafür aber bestimmte Sachen machen:
Sie müssen mitmachen bei der Suche nach Arbeit. Man sagt auch: Sie müssen mitwirken. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie vielleicht Geld zurück-zahlen. Oder Sie bekommen weniger Geld.
Diese Sachen müssen Sie zum Beispiel tun:
- Sie müssen dem Job-Center alles sagen, was mit dem Anspruch zu tun hat. Und Sie müssen die Wahrheit sagen. Die Angaben müssen auch für alle Menschen in der Bedarfs-Gemeinschaft sein.
- Sie müssen alle Angaben machen. Es dürfen keine Angaben fehlen.
- Sie müssen Beweise vorlegen, wenn das Job-Ccenter das sagt. Zum Beispiel Urkunden oder Bescheinigungen. Oder Ihren Miet-Vertrag.
- Sie müssen dem Job-Center sofort Bescheid sagen: Wenn sich Sachen ändern. Zum Beispiel: Sie haben eine Arbeit gefunden. Sie haben ein anderes Einkommen. Oder Sie ziehen um.
- Menschen müssen erreichbar sein für das Job-Center: Wenn sie Bürger-Geld bekommen, müssen Sie das Job-Center informieren: Wenn Sie länger nicht zu Hause sind.
Sie sind zum Beispiel länger nicht zu Hause:
- Wenn Sie im Urlaub sind.
- Oder wenn Sie im Kranken-Haus sein müssen.
- Oder wenn Sie umziehen. Sie sind dann abwesend und nicht erreichbar. Sie müssen eine Woche vorher nach Erlaubnis fragen: Wenn Sie länger nicht zu Hause sind. Das Job-Center muss die Abwesenheit erlauben. Wenn Sie keine Erlaubnis für die Abwesenheit haben, bekommen Sie kein Bürger-Geld.
Wenn Sie uns das nicht sagen, kann Ihr Geld gekürzt oder gestoppt werden.
Sie müssen nicht um Erlaubnis fragen: Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürger-Geld bekommen. Sie können 3 Wochen Urlaub haben im Jahr. Wenn Sie länger als 3 Wochen im Jahr abwesend sind, bekommen Sie kein Bürger-Geld.