Finanzielle Hilfen Jobcenter und Unterhalt

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Unterhaltspflicht bedeutet laut Familienrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Person verpflichtet werden kann, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitzutragen.
Eine Unterhaltspflicht kann es für alle untereinander verwandten Personen geben. So ist es üblich, dass Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind (Kindesunterhalt). Darüber hinaus gibt es eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten bzw. geschiedenen Eheleuten. Geht aus einer Partnerschafft ein Kind hervor, so können auch Partner, welche nicht verheiratet sind, gegenüber dem anderen unterhaltspflichtig sein.
Wenn eine unterhaltspflichtige Person keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt, ist das Jobcenter bei Leistungsgewährung verpflichtet, diesen Unterhalt einzufordern und ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist die Unterhaltsstelle des Jobcenters zuständig.
Weitergehende Informationen zum Unterhalt (insbesondere auch für Unterhaltspflichtige) sind unter folgendem Link zu finden: FAQ Unterhalt