Was bedeutet “Bürgergeld"?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und

• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Bürgergeld können erwerbsfähige Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit einer / einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Merkblatt Bürgergeld

Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bürgergeld – zu erhalten.

 

Wer hat einen Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II).

Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann (z.B. durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, Einsatz von Einkommen oder Vermögen).

Wer hat keinen Leistungsanspruch?

​Folgende Personen können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II grundsätzlich nicht erhalten (Beispiele):

  • Rentner/innen, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bereits eine Altersrente beziehen

  • Ausländer/innen, die keine Arbeitserlaubnis erhalten können und nicht mit mindestens einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben

  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (z.B. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge)

  • Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Befristet (voll) Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres die nicht mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in einem Haushalt leben.

Antrag auf Bürgergeld

Wenn Sie Bürgergeld beantragen, benötigt wir Informationen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermitteln wir zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.

Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie …

  • kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
  • Kinder haben oder alleinerziehend sind.
  • allein oder mit anderen Personen zusammenleben.

 

Wichtig: Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

 

Nachweise zum Bürgergeld-Antrag

Alle Angaben, die Sie in Ihrem Bürgergeld-Antrag machen, müssen Sie durch Nachweise belegen. Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass Ihre Angaben richtig sind.

Welche Dokumente dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.

Wichtig: Reichen Sie niemals Originale als Nachweise ein. Unterlagen, die Sie beim Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet.

 

 

Bürgergeld-Antrag – Schritt für Schritt

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag auf Bürgergeld Online stellen.

Dies können Sie bequem per Jobcenter-App oder über Jobcenter.digital.

 

1. Anmelden oder registrieren

Um Bürgergeld online zu beantragen, melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit an. Falls Sie noch kein solches Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren.

Anschließend können Sie direkt mit dem Antrag beginnen.

Benutzerkonto

Mit Ihrem Benutzerkonto können Sie vieles rund ums Bürgergeld online erledigen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf der Seite: Online-Services für Kundinnen und Kunden der Jobcenter

2.  Antrag erstellen

Legen Sie Ihren Online-Antrag auf Bürgergeld an und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.

3. Antrag ausfüllen, Nachweise hochladen

Geben Sie in einem nächsten Schritt weitere Daten ein.

Bestimmte Angaben müssen Sie durch Nachweise belegen, zum Beispiel Ihre Mietkosten oder Ihr Einkommen. Diese Nachweise können Sie direkt im Online-Antrag hochladen. Häufig benötigte Nachweise finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid: Beispiele für wichtige Nachweise.

4. Antrag übermitteln

Haben Sie alle erforderlichen Angaben im Antrag gemacht, können Sie den Antrag online an Ihr Jobcenter übermitteln. Fehlen Ihnen noch Nachweise, können Sie diese online nachreichen. Ihr Antrag kann jedoch erst abschließend geprüft werden, wenn Ihrem Jobcenter alle notwendigen Nachweise vorliegen.

5. Bescheid abwarten

Hat Ihr Jobcenter abschließend geprüft, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung: den Bescheid. Prüfen Sie bitte, ob die Angaben im Bescheid richtig sind.

Weitere Informationen:

 

6. Gespräch beim Jobcenter vorbereiten

Wenn Sie Bürgergeld beantragt haben, lädt Sie Ihr Jobcenter in der Regel zu einem Beratungsgespräch ein. In diesem Termin geht es zum Beispiel darum, wie Ihre berufliche Zukunft aussehen kann und welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Damit Ihr Jobcenter das Gespräch vorbereiten kann, füllen Sie Ihr persönliches Arbeitsmarktprofil online aus:

Arbeitsmarktprofil ausfüllen

 

Bürgergeld schriftlich beantragen

Sie können den Antrag auf Bürgergeld auch in Papierform (zum Beispiel per Post) an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Dafür müssen Sie bestimmte Formulare ausfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Antrag und Bescheid.

 

🕒 Wichtig: Die Prüfung dauert meist zwei bis vier Wochen, manchmal länger.

Wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

 

Ausfüllhinweise zur Beantragung von Bürgergeld

In den Ausfüllhinweisen finden Sie die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt.

Das Merkblatt SGB 2 informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten. 

Kontaktmöglichkeiten

Postfachnachricht

Alle Kunden mit einem Online Zugang können den Postfachservice online nutzen -  auch vom Smartphone oder Tablet.

Über den Postfachservice versenden Sie einfach und sicher Nachrichten und Anlagen an ihren Leistungssachbearbeiter oder Ihre Integrationsfachkraft. 

Warum Sie den Postfachservice nutzen sollten? Weil bei unverschlüsselten Nachrichten Ihre Daten leicht verloren gehen oder verfälscht werden können, z.B. durch einen Cyberangriff in Form von Phishing-Mails.

 

persönliches Beratungsgespräch

In einem persönlichen Gespräch erarbeitet Ihre Integrationsfachkraft gemeinsam mit Ihnen eine Strategie und bespricht mit Ihnen Aktivitäten, um Sie bestmöglich bei der Jobsuche und bei der Qualifizierung zu unterstützen.

Diese können beispielhaft sein:

  • Aktualisierung Ihres Profils und ggf. Veröffentlichung im Online-Portal
  • Analyse der aktuellen Situation
  • Suche nach Stellenangeboten
  • Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen
  • Bei Bedarf Möglichkeiten der Qualifizierung und Weiterbildung
  • Vereinbarungen von Aktivitäten bei der Jobsuche von Ihnen und uns

Videoberatung

In Ihrem Videotermin können Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ein persönliches Gespräch führen – ohne Anfahrt und Wartezeit. Wichtige Informationen können dabei über den Bildschirm veranschaulicht werden. Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren Videotermin.

Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Video.

Technische Voraussetzungen

Für die Videoberatung benötigen Sie:

  • PC beziehungsweise Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon
  • Internetverbindung (bei Smartphones mindestens 3G und genügend Datenvolumen)
  • Internetbrowser

 

Post

Anschrift:
Professor-Max-Lange-Platz 14
83646 Bad Tölz

Anträge auf Bürgergeld sowie alle anderen Unterlagen oder Mitteilungen bitte in unseren Briefkasten im Erdgeschoss neben der Eingangstüre einwerfen.

                                                          Eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Jobcenter finden Sie hier:

Häufige Fragen und Ihre Antworten (FAQ)

Hier klären wir für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Bürgergeld, Rechte und Pflichten und den digitalen Angeboten Ihres Jobcenter.