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Überblick
Die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
Die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung.
Viele Leistungen bleiben unverändert. Es gibt aber einige wichtige Änderungen. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte in verständlicher Sprache.
Arbeit hat Vorrang
Wer arbeiten kann, soll möglichst schnell wieder eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen.
Weiterbildungen bleiben wichtig. Sie sollen aber vor allem dann genutzt werden, wenn sie dauerhaft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt schaffen.
Kurz gesagt:
- Arbeit und Ausbildung haben Vorrang.
- Weiterbildung bleibt möglich.
- Ziel ist immer eine nachhaltige Beschäftigung.
Pflichtverletzungen
Wer Termine versäumt, muss mit Folgen rechnen
Termine beim Jobcenter sind wichtig.
Wer einen Termin ohne wichtigen Grund versäumt, muss künftig mit stärkeren Folgen rechnen.
- versäumter Termin: keine Leistungsminderung
- versäumter Termin: 30 % Minderung des Regelbedarfs für einen Monat
- Meldeversäumnis: Wegfall des Regelbedarfs und Feststellung der Nichterreichbarkeit
Vor jeder Entscheidung werden wichtige Gründe geprüft. Für besondere Härtefälle gelten Schutzregelungen.
Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt oder selbst kündigt, muss künftig mit deutlicheren Leistungsminderungen rechnen.
Das gilt auch dann, wenn zuvor noch keine andere Pflichtverletzung vorlag.
Kurz gesagt:
- Zumutbare Arbeit soll angenommen werden.
- Wer dies ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit finanziellen Folgen rechnen.
Eltern können früher unterstützt werden
Wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Eltern bereits ab dem 14. Lebensmonat ihres jüngsten Kindes bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung unterstützt werden.
Bisher galt dies grundsätzlich erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes.
Kurz gesagt:
- Frühere Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben.
- Voraussetzung ist eine gesicherte Kinderbetreuung.
Vermögen wird anders berücksichtigt
Wohnen und Miete
Höhere Mieten werden künftig früher geprüft
Auch während der Karenzzeit gelten künftig Grenzen für die Höhe der Unterkunftskosten.
Die Wohnkosten dürfen grundsätzlich höchstens das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze betragen.
Für Familien und besondere Härtefälle gibt es Schutzregelungen.
Was bedeutet das im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen?
Die konkreten Werte richten sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft.
Mitwirkung bleibt wichtig
Wer Leistungen erhält, muss bei der Klärung seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse mitwirken.
Benötigte Unterlagen sollten deshalb rechtzeitig eingereicht werden.
Kurz gesagt:
- Unterlagen vollständig einreichen.
- Änderungen rechtzeitig mitteilen.
- Rückfragen des Jobcenters beantworten.
Mehr digitale Angebote
Die neue Grundsicherung setzt stärker auf digitale Verwaltungsverfahren.
Viele Anliegen können bereits heute online erledigt werden – zum Beispiel über jobcenter.digital oder die Jobcenter-App.
Dadurch sollen Anträge schneller bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Unser Tipp
Nutzen Sie unsere digitalen Angebote, halten Sie Termine ein und informieren Sie uns frühzeitig über Veränderungen. So können wir Sie bestmöglich unterstützen.

Hier geht es weiter mit den wichtigsten Informationen zum Grundsicherung
Was bedeutet “Grundsicherung"?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:
• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Bürgergeld können erwerbsfähige Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit einer / einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Merkblatt Grundsicherung
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – zu erhalten.
Wer hat einen Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II).
Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann (z.B. durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, Einsatz von Einkommen oder Vermögen).
Wer hat keinen Leistungsanspruch?
Folgende Personen können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II grundsätzlich nicht erhalten (Beispiele):
Rentner/innen, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bereits eine Altersrente beziehen
Ausländer/innen, die keine Arbeitserlaubnis erhalten können und nicht mit mindestens einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (z.B. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge)
Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Befristet (voll) Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres die nicht mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in einem Haushalt leben.

Antrag auf Grundsicherung
Wenn Sie Grundsicherung beantragen, benötigt wir Informationen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für Grundsicherung erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermitteln wir zudem, wie viel Grundsicherung Sie grundsätzlich erhalten können.
Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie …
- kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
- Kinder haben oder alleinerziehend sind.
- allein oder mit anderen Personen zusammenleben.
Wichtig: Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Nachweise zum Grundsicherungs-Antrag
Alle Angaben, die Sie in Ihrem Grundsicherungs-Antrag machen, müssen Sie durch Nachweise belegen. Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass Ihre Angaben richtig sind.
Welche Dokumente dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.
Wichtig: Reichen Sie niemals Originale als Nachweise ein. Unterlagen, die Sie beim Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet.

Grundsicherungs-Antrag – Schritt für Schritt
Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag auf Grundsicherung online stellen.
Dies können Sie bequem per Jobcenter-App oder über Jobcenter.digital.
1. Anmelden oder registrieren
Um Grundsicherung online zu beantragen, melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit an. Falls Sie noch kein solches Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Anschließend können Sie direkt mit dem Antrag beginnen.
Benutzerkonto
Mit Ihrem Benutzerkonto können Sie vieles rund um die Grundsicherung online erledigen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf der Seite: Online-Services für Kundinnen und Kunden der Jobcenter
2. Antrag erstellen
Legen Sie Ihren Online-Antrag auf Grundsicherung an und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
3. Antrag ausfüllen, Nachweise hochladen
Geben Sie in einem nächsten Schritt weitere Daten ein.
Bestimmte Angaben müssen Sie durch Nachweise belegen, zum Beispiel Ihre Mietkosten oder Ihr Einkommen. Diese Nachweise können Sie direkt im Online-Antrag hochladen. Häufig benötigte Nachweise finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid: Beispiele für wichtige Nachweise.
4. Antrag übermitteln
Haben Sie alle erforderlichen Angaben im Antrag gemacht, können Sie den Antrag online an Ihr Jobcenter übermitteln. Fehlen Ihnen noch Nachweise, können Sie diese online nachreichen. Ihr Antrag kann jedoch erst abschließend geprüft werden, wenn Ihrem Jobcenter alle notwendigen Nachweise vorliegen.
5. Bescheid abwarten
Hat Ihr Jobcenter abschließend geprüft, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung: den Bescheid. Prüfen Sie bitte, ob die Angaben im Bescheid richtig sind.
Weitere Informationen:
6. Gespräch beim Jobcenter vorbereiten
Wenn Sie Grundsicherung beantragt haben, lädt Sie Ihr Jobcenter in der Regel zu einem Beratungsgespräch ein. In diesem Termin geht es zum Beispiel darum, wie Ihre berufliche Zukunft aussehen kann und welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Damit Ihr Jobcenter das Gespräch vorbereiten kann, füllen Sie Ihr persönliches Arbeitsmarktprofil online aus:
Grundsicherung schriftlich beantragen
Sie können den Antrag auf Grundsicherung auch in Papierform (zum Beispiel per Post) an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Dafür müssen Sie bestimmte Formulare ausfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Grundsicherung: Antrag und Bescheid.
🕒 Wichtig: Die Prüfung dauert meist zwei bis vier Wochen, manchmal länger.
Wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.
Ausfüllhinweise zur Beantragung von Grundsicherung
In den Ausfüllhinweisen finden Sie die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt.
Das Merkblatt SGB 2 informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.


Kontaktmöglichkeiten
Postfachnachricht
Alle Kunden mit einem Online Zugang können den Postfachservice online nutzen - auch vom Smartphone oder Tablet.
Über den Postfachservice versenden Sie einfach und sicher Nachrichten und Anlagen an ihren Leistungssachbearbeiter oder Ihre Integrationsfachkraft.
Warum Sie den Postfachservice nutzen sollten? Weil bei unverschlüsselten Nachrichten Ihre Daten leicht verloren gehen oder verfälscht werden können, z.B. durch einen Cyberangriff in Form von Phishing-Mails.
Telefonischer Kontakt
Unsere Servicenummer bietet Ihnen den schnellsten persönlichen Kontakt von Montag bis Donnerstag (8 Uhr bis 18 Uhr) und Freitag (8 Uhr bis 14 Uhr).
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für alle (künftigen) Kundinnen und Kunden: 08041 7854-777
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Arbeitgebende finden Sie beim Arbeitgeberservice.
persönliches Beratungsgespräch
In einem persönlichen Gespräch erarbeitet Ihre Integrationsfachkraft gemeinsam mit Ihnen eine Strategie und bespricht mit Ihnen Aktivitäten, um Sie bestmöglich bei der Jobsuche und bei der Qualifizierung zu unterstützen.
Diese können beispielhaft sein:
- Aktualisierung Ihres Profils und ggf. Veröffentlichung im Online-Portal
- Analyse der aktuellen Situation
- Suche nach Stellenangeboten
- Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen
- Bei Bedarf Möglichkeiten der Qualifizierung und Weiterbildung
- Vereinbarungen von Aktivitäten bei der Jobsuche von Ihnen und uns
Videoberatung
In Ihrem Videotermin können Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ein persönliches Gespräch führen – ohne Anfahrt und Wartezeit. Wichtige Informationen können dabei über den Bildschirm veranschaulicht werden. Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren Videotermin.
Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Video.
Technische Voraussetzungen
Für die Videoberatung benötigen Sie:
- PC beziehungsweise Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon
- Internetverbindung (bei Smartphones mindestens 3G und genügend Datenvolumen)
- Internetbrowser
Post
Anschrift:
Professor-Max-Lange-Platz 14
83646 Bad Tölz
Anträge auf Grundsicherung sowie alle anderen Unterlagen oder Mitteilungen bitte in unseren Briefkasten im Erdgeschoss neben der Eingangstüre einwerfen.
Eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Jobcenter finden Sie hier:

Häufige Fragen und Ihre Antworten (FAQ)
Hier klären wir für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung, Rechte und Pflichten und den digitalen Angeboten Ihres Jobcenter.






