Am 1. Juli 2026 tritt das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft. Die Änderungen zielen darauf ab, Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung der Jobcenter zu stärken.
Hiermit informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen.
Das Wichtigste zuerst:
Für die meisten ändert sich zunächst wenig. Sie müssen jetzt nichts tun.
Wenn in Ihrem persönlichen Fall etwas zu beachten ist, melden wir uns bei Ihnen.
Was ändert sich?
- „Bürgergeld“ heißt künftig wieder „Grundsicherung“.
- Arbeit hat Vorrang. Qualifizierungen bleiben möglich, wenn sie für eine nachhaltige Integration notwendig sind.
- Jede Arbeit ist zumutbar, wenn das jüngste Kind älter als 14 Monate ist.
- Bei einer selbständigen Tätigkeit wird spätestens nach einem Jahr geprüft, ob eine reguläre Beschäftigung zumutbar ist.
- Absprachen mit dem Jobcenter werden verbindlicher.
- Bei fehlender Mitwirkung können Leistungen gekürzt werden – persönliche Gründe werden immer berücksichtigt.
- Regelungen zu Vermögen und Wohnkosten werden angepasst. Ob Sie betroffen sind, prüfen wir individuell.
- Verstoßen die Mietkosten gegen eine örtlich geltende Mietpreisbremse, werden Sie zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. Leistungsberechtigte müssen sich dann an ihren Vermieter mit der Forderung wenden, die Miete auf das nach bürgerlichem Recht zulässige Maß zu senken.
Was bleibt gleich?
- Sie erhalten weiterhin Unterstützung.
- Ihre persönliche Situation wird berücksichtigt.
- Individuelle Beratung bleibt bestehen.
- Qualifizierungen und Maßnahmen sind weiterhin möglich.
Was sollten Sie beachten?
- Kontaktdaten aktuell halten.
- Termine wahrnehmen.
- Bei Verhinderung rechtzeitig absagen.
- Online-Angebote nutzen (jobcenter.digital).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuelle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umgestaltung der Grundsicherung unter FAQs (Frequently Asked Questions) für Sie zusammengestellt.
